Die neue CO2-Steuer auf Emissionen aus der Abfallverbrennung stellt Betreiber von Kompostierungs- und Gäranlagen vor neue Herausforderungen; führt sie doch zu erheblichen Mehrkosten bei der Entsorgung der nicht verwertbaren Abfälle. Grundsätzlich entfällt die Steuer nur auf CO2 das bei der Verbrennung von fossilem Kohlenstoff entsteht, wie er etwa in Plastik enthalten ist. Doch wie groß ist der Anteil fossilen Kohlenstoffs, etwa im Siebüberlauf einer Kompostierungsanlage?
Erhebliche Zusatzkosten durch fehlende Abfallschlüsselnummern
Im zugrunde liegenden Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sind dazu für viele Abfallarten konkrete Anteile festgesetzt. Leider fehlen aber bisher ausgerechnet etliche der Abfallschlüsselnummern, die für die Entsorgungswirtschaft wichtig sind. Abfälle deren Schlüsselnummern nicht im BEHG aufgeführt sind, wären dann mit einem Anteil von 100 Prozent fossilen Kohlenstoffs zu versteuern. Daraus würden dann zusätzliche Kosten von 40 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent resultieren, ab 2025 sogar 50 Euro pro Tonne.
Steuern sparen durch Bestimmung des biogenen Kohlenstoffanteils
Glücklicherweise haben Kompostierungs- und Gäranlagen aber die Möglichkeit, den Anteil biogenen Kohlenstoffs in ihren Abfällen genau zu bestimmen und in ihrer Berichterstattung anzugeben. Da der biogene Anteil in aller Regel nicht-fossilen Ursprungs ist, reduziert dessen Bestimmung die CO2-Steuer und damit auch die Entsorgungskosten.
Für die Bestimmung des biogenen Kohlenstoffanteils sind laut EBeV (Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz) zwei Methoden zulässig: Die manuelle Sortierung der Einzelfraktionen der Siebüberläufe nach DIN EN ISO 21644 und die 14C-Methode.
Ab sofort bietet das akkreditierte Speziallabor PLANCO-TEC beide Methoden für die Bestimmung des biogenen Kohlenstoffanteils an. Betreiber von Kompostwerken und Gäranlagen können so den genauen Nachweis über den Anteil biogenen Kohlenstoffs in ihren Abfällen erbringen und zahlen bei deren Verbrennung nur die auf den fossilen Anteil entfallende Steuer. In aller Regel wird damit eine erhebliche Kostenersparnis erreicht.
Weitere Informationen hierzu direkt bei unserem Labor für Umweltanalytik
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